Digitalisierung des Meldewesens & Online-Zugangsgesetz: was der Tourismus in Brandenburg jetzt beachten muss.
Mich erreichte in den letzten Wochen mehrfach die Fragestellung: „Müssen wir als Kommune bis Jahresende das touristische Meldewesen digitalisiert haben?“ Woher diese Frage kam, lässt sich einfach aufklären. Offenbar sind im Rahmen der Neukundenakquise einige Softwareunternehmen unterwegs, die mit ihren Angeboten andeuten, dass Kommunen eventuell und vielleicht in Verzug geraten würden, wenn sie bis zum 31.12.2022 ihr touristisches Meldewesen nicht digitalisiert haben. Als Grund wird das Online-Zugangsgesetz angeführt. Ich nehme das zum Anlass, mich genauer mit dem Thema zu beschäftigen.
Was ist das Online-Zugangsgesetz?
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, wie es in der Langfassung heißt, verpflichtet den Bund, die Bundesländer sowie die Kommunen bis Ende 2022 verschiedene Verwaltungsleistungen über Portale auch online und digital zur Verfügung zu stellen.
In einem ersten Schritt wurden dafür 600 Verwaltungsleistungen identifiziert, die in 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen gebündelt wurden. Die Umsetzung erfolgt arbeitsteilig zwischen Bund und Ländern. Insbesondere für die Verwaltungsleistungen unterhalb der Bundesebene gibt es dabei ein Tandemvorgehen, bei dem jedes Bundesland jeweils nicht für alle, sondern nur für bestimmte Themenfelder zuständig sind. Die Ergebnisse werden dann untereinander mit den Kollegen geteilt.
Welche Leistungen gibt es schon in Brandenburg?
Das Bundesministeriums des Innern und für Heimat stellt ein gut gemachtes Online-Dashboard zur Verfügung, auf dem man sich die bereits umgesetzten Verwaltungsleistungen anschauen kann. Tiefergehende Informationen finden man auf den OZG-Informationsplattform. Hier sind (nach kostenfreier Anmeldung) Ansprechpersonen, Themen, Umsetzungsprojekte und -stände sowie alle OZG-Leistungen aufgelistet. Das reicht dann von A wie Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen bis Z wie Zweitwohnsitzsteuer. Beim Anklicken finden sich dann jeweils eine Menge Material zum einzelnen Projekt, insbesondere zum Status, bisher schon geleisteten Arbeiten und Prioritätensetzung.
Ist das touristische Meldewesen hier aufgeführt?
Um es kurz zu machen. Nein, dazu finden sich keine Leistungen.
Wie schätzt die für Brandenburg zuständige Stelle die Digitalisierung des Meldewesens ein?
Wir haben da mal nachgefragt. Die Antwort war deutlich formuliert. Da es sich bei dem touristischen Meldewesen nicht um einen Dienstleistung der Verwaltung handeln würde, sondern um eine Pflicht des jeweiligen Beherbergungsbetriebs, stelle die Verwaltung auch keinen diesbezüglichen Service zur Verfügung. Das klingt einleuchtend.
Das heißt aber auch: es besteht keine Pflicht das eigene Meldewesen bis zum 31.12.2022 zu digitalisieren.
Also bleibt alles wie gehabt?
Es kommt darauf an, ob man schon digitalisiert hat oder nicht. Für alle, die bisher ausschließlich die Papierform anbieten, ein kleiner juristischer Exkurs. Die touristische Meldepflicht ist in §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz (BMG) bestimmt. Damit werden in Beherbergungsstätten gesetzlich verpflichtet, einen besonderen Meldeschein auszufüllen, diese bereitzuhalten, dafür zu sorgen, dass dieser ausgefüllt wird und schließlich die Meldescheine bestimmten Sicherheitsbehörden auf deren Wunsch auszuhändigen.
Diese sog. „Hotelmeldepflicht“ erfüllt in erster Linie die gefahrenabwehr- und strafverfolgungsrechtliche Anforderungen. Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz wurde zum 1. Januar 2020 diese Pflicht für digitale Lösungen geöffnet. Optional wurde ein digitales Meldeverfahren eingeführt, bei dem die eigenhändige Unterschrift durch andere, sichere Verfahren ersetzt werden kann, so dass eine elektronische Erhebung und Speicherung der Daten möglich ist. Auf die Abwicklung der Anmeldung in Papierform kann nun verzichtet werden, wenn eine Übernachtung kartengebunden elektronisch bezahlt oder reserviert wird. Alternativ können zur Identifikation auch die elektronischen Funktionen des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte genutzt werden. Die Meldescheine auf Papier stehen weiterhin als Option zur Verfügung.
Mit dem Inkrafttreten der Beherbergungsmeldedatenverordnung am 18. Juni 2020 wurde der Startschuss für die Möglichkeit eines kontaktlosen Check-ins und eines papierlosen Meldescheins im Hotel- beziehungsweise Beherbergungsgewerbe gegeben. Zugleich wurden die Einzelheiten der zu speichernden Daten für den sogenannten digitalen Hotelmeldeschein festgelegt.
Für eine digitale Umsetzung der sog. Hotelmeldepflicht durch die Beherbergungsstätten sind damit alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen worden.
Also doch digitalisieren?
Ja, unbedingt. Die Digitalisierung macht den Meldeprozess wirklich einfacher. Weniger Papier, schnellere Eingabe, bessere Lesbarkeit und Speichermöglichkeit.
Viele Kommunen gehen mittlerweile (teilweise auch verpflichtend wie z.B. der Kurort Templin für Beherbergungsbetriebe) diesen Weg. Und: die Digitalisierung des Meldewesens ist Bedingung für viele andere Projekte, die im Land Brandenburg geplant sind, u.a. Gästekartenlösungen.